Forum Innere Sicherheit des VSPB
Künstliche Intelligenz – Segen oder Risiko?
Geht es um moderne Ausrüstung für die Polizei, ist das Thema KI in aller Munde. Doch was leistet KI im Polizeidienst? Was ist erlaubt? Und wie profitieren Kriminelle und Terroristen von KI? Beim Forum Innere Sicherheit 2025 des VSPB in Bern beleuchteten renommierte Fachpersonen diese und weitere Fragen.
«Sicherheit 4.0 – Wie weit kann die Polizei mit KI gehen?» So lautete das Thema des Forums Innere Sicherheit, das der Verband Schweizerischer Polizei-Beamter VSPB Anfang November 2025 in Bern organisierte. Ein Thema, das bewegt, wie ein Blick in den prall gefüllten Forumssaal im Casino Bern zeigte.
© Jörg Rothweiler
KI verändert die Polizeiarbeit nachhaltig
Zum Auftakt des Forums illustrierte Olivier Ribaux, Professor an der Schule für Kriminalwissenschaften der Universität Lausanne, wie rasant die Entwicklungen im Bereich KI voranschreiten und wie stark diese die Politik, die staatlichen Institutionen und die Gesellschaft fordern – und teils überfordern. «KI zwingt uns zu tiefgreifenden Veränderungen und die Polizeikorps müssen die Entwicklungen, Technologien, Möglichkeiten und Bedrohungen verstehen lernen», erläuterte er.
Dabei greife der alleinige Fokus auf die Frage, was KI für einen selbst leisten kann, zu kurz. «Natürlich sind KI-Apps in vielen Bereichen wie Rapportwesen, Transkription (Sprache zu Text, Bild zu Text), Übersetzung, biometrische Erkennung oder Datenverarbeitung wertvoll. Ebenso zentral ist aber auch die Erkenntnis, dass KI das Wesen von Kriminalität verändert», mahnte Olivier Ribaux. «Deshalb wird es nicht genügen, einfach mehr vom Gleichen zu tun. Vielmehr müssen bestehende Strategien und Arbeitsweisen adaptiert werden. Polizeikräfte müssen anders agieren, neue Wege beschreiten, sich an die neuen Gegebenheiten anpassen.»
Neben mehr Forschung zugunsten eines besseren Verständnisses der Integration verschiedener Formen der KI in kriminelle Strukturen, des Potenzials von KI für neue Reaktionsstrategien sowie ihrer weiteren Entwicklung benannte Olivier Ribaux drei Prioritäten für die Schweizer Polizeikorps: vielfältiges Experimentieren mit diversen KI-Apps, um deren Potenziale und Nutzen zu eruieren. Das Ziehen der richtigen Lehren zugunsten einer zielgerichteten Entwicklung. Und eine Adaption der Rekrutierungs- und Ausbildungsprozesse. «KI erfordert eine andere Polizeiarbeit – und damit auch andere Stellenprofile», so Olivier Ribaux.
Zudem sei es wichtig, die Bevölkerung zu schulen, aufzuklären und mitzunehmen. «Scamming betrifft aktuell vor allem die ältere Generation, welche im Umgang mit digitalen Methoden wie E-Banking oder Online-Shopping (noch) nicht so bewandert ist. Will man die Kriminalität in diesem Bereich eindämmen, ist Aufklärung unerlässlich», betonte Olivier Ribaux.
KI macht Kriminalität und Terrorismus schneller, effizienter und bösartiger
Wie stark sich die Methoden Krimineller durch KI bereits verändert haben und weiter verändern werden, zeigte Dr. Jean-Marc Rickli, Head of Global and Emerging Risks des Geneva Centre for Security Policy (GCSP) auf. Er startete mit einem Beispiel, das den Nutzen, aber auch die Risiken von KI sehr konkret macht: «2013 kam mit Google Glass die erste Brille mit integrierter Kamera und Internetverbindung auf den Markt. Zunächst war sie ein Flop. Bis Ray-Ban und Meta das System um eine KI ergänzten. Zwar sind die Möglichkeiten faszinierend. Doch Datenschützer und Sicherheitsexperten schlagen die Hände über dem Kopf zusammen. Denn mithilfe solcher KI-Kamera-Brillen können Kriminelle innert Sekunden alles über eine ihnen zuvor wildfremde Person herausfinden. Damit entfallen auf einen Schlag alle Schutzmechanismen, die wir bisher kannten. Das Resultat ist tiefe Verunsicherung – bei den Menschen wie bei den Polizeikorps.»
Auch weitere Beispiele von Jean-Marc Rickli sorgten für Raunen im Forum. So liess der Mann, der am Neujahrsmorgen 2025 vor dem Trump Tower in Las Vegas einen Tesla Cybertruck zur Explosion brachte, die dazu benötigte Sprengstoffmenge von einer KI-Lösung berechnen. Andere Kriminelle nutzen die von blauäugigen Eltern auf Social-Media-Plattformen geposteten Bilder und Videos, um deren Sprösslinge in Kinderpornos zu «integrieren». Oder um Schock-Anrufe zu tätigen, bei denen die Opfer mit KI-generierten Stimmen der eigenen Kinder oder Angehörigen konfrontiert werden, um ihnen Geld abzuluchsen. «Eine der führenden Apps zur Erstellung von Deepfakes wurde bereits 134 Millionen Mal heruntergeladen – und selbst der Hersteller weiss nicht, wer sie nutzt», so Jean-Marc Rickli.
Natürlich nutzen längst auch Terroristen KI-Werkzeuge. Deepfake-Videos dienen der Radikalisierung und Rekrutierung, Incels werden mit KI-generierten Inhalten angeworben und —Drohnen mit KI-Gesichtserkennung für gezielte Mordanschläge eingesetzt. Zudem ermöglicht Deep Robotics von Lynx die Entwicklung immer besserer Roboter. «In den USA können Sie auf www.throwflame.com für 9’420 US-Dollar den <Thermonator> kaufen – einen Roboterhund mit Laser-Sicht und einem knapp 30 Meter weit reichenden Flammenwerfer. Stellen Sie sich vor, Sie stehen einem solchen bei einer Hausdurchsuchung im Flur plötzlich gegenüber», warnte Jean-Marc Rickli.
All dies, so Rickli, seien erst die Anfänge. «Die Möglichkeiten von KI wachsen exponentiell. Schwarmintelligenz-Systeme für Drohnen und Waffen werden völlig unkontrolliert entwickelt. KI-Systeme, ursprünglich entwickelt für die pharmazeutische Wirkstoffsuche, können so umprogrammiert werden, dass sie tödliche Toxine oder Krankheitserreger entwerfen. In einem Experiment fand eine solche KI in nur einer Stunde vier für eine künstlich erzeugte Pandemie taugliche Viren. Eine andere berechnete in sechs Stunden 40’000 potenzielle C-Waffen. Generative KI-Lösungen ermöglichen zudem ganz neue Arten von Malware. Und die jüngste Evolutionsstufe, die «agentische KI», leitet den Menschen nicht mehr nur an. Sie versteht Fragen, analysiert Lösungswege, entwickelt eigene Strategien – und führt diese auch aus. Hinzu kommen Mensch-Maschine-Schnittstellen. Diese mögen für Menschen mit Handicap ein Segen sein. In den falschen Händen aber werden sie zum unkalkulierbaren Risiko.»
Generell, so Rickli, bestehe die Tendenz, dass KI-Technologien zum unabhängigen Player werden könnten – die sich selbst weiterentwickeln und dabei ganz eigene Strategien verfolgen. «Die Hersteller haben die Kontrolle über die Verwendung ihrer Produkte längst verloren – falls sie diese überhaupt je hatten. Technologie wird immer autonomer, entwickelt sich rasant und teils unkontrolliert. Einst dazu angedacht, die Sicherheit zu stärken, verschärft KI bestehende Gefahren – und generiert teils ganz neuartige Risiken. Hinzu kommt: KI verspricht enorme Gewinne, China und die USA ringen vehement um die Vorherrschaft. Werte wie Ethik, Sicherheit oder Menschlichkeit spielen längst keine Rolle mehr – und die Gesetzgebung hinkt der Entwicklung markant hinterher.»
© Jörg Rothweiler
Rechtliche Leitplanken für KI sind unverzichtbar
Dies gilt auch für die Schweiz, wie Martina Arioli, Rechtsanwältin aus Zürich, aufzeigte. «Die Gesetzeslage ist alles andere als klar. Sowohl hinsichtlich der Verhinderung des Missbrauchs respektive der kriminell motivierten Nutzung von KI als auch bezüglich der Fragen, ob, wozu, unter welcher Voraussetzung und in welchem Rechtsrahmen Polizeikorps KI-Tools einsetzen dürfen, gibt es grosse Rechtsunsicherheiten», bemängelte Martina Arioli. Zwar werde die Schweiz die KI-Konvention des Europarats, die vor allem die völkerrechtliche Ebene betrifft, ratifizieren und diese sektorbezogen ins Schweizer Recht überführen. Der «EU AI Act» allerdings, also die für alle Mitgliedsstaaten angedachte, direkt anwendbare Verordnung, wird nicht übernommen.
«Der Bund verfügt aktuell nicht über die Kompetenz, den kantonalen KI-Einsatz – beispielsweise in den Polizeikorps – direkt zu regeln. Dies führt zu Rechtsunsicherheiten auf kantonaler Ebene. Denn wie sollen die Kantone den KI-Einsatz autonom regeln, nicht wissend, wie weit die Revisionen auf Bundesebene reichen werden?», so die Rechtsanwältin. Dabei hat nicht zuletzt der Entscheid zum Luzerner Polizeigesetz vom 17. Oktober 2024 deutlich gemacht, dass KI-gestützte Überwachungsmassnahmen wie automatisierte Fahrzeugfahndung und Gesichtserkennung nur mit hinreichend bestimmter gesetzlicher Grundlage zulässig sind. Das bedeutet: Die Kantone müssen präzise Regelungen bezüglich Zweckbindung, Speicherfristen und Kontrollmechanismen treffen und den Einsatz von KI differenziert, transparent und grundrechtskonform ausgestalten. Doch man fragt sich, wie die Kantone entsprechende Grundlagen schaffen sollen, wenn dazu kein landesweit anerkannter Rahmen definiert ist.
Ohne ins juristische Detail zu gehen, bleibt die Erkenntnis: KI-Technologien entwickeln sich mit Lichtgeschwindigkeit und Kriminelle sowie Terroristen machen sich deren Fähigkeiten verstärkt zunutze. Ihnen gegenüber stehen Strafverfolgungsbehörden, die für jedwede Nutzung von KI zur Prävention rechtsstaatlicher Gefährdungen klare gesetzliche Grundlagen zu respektieren haben – welche bislang noch weitgehend inexistent sind. Das ist erschreckend und wird sicher nicht dazu beitragen, dass aus der tiefgreifenden Verunsicherung, die grosse Teile der Bevölkerung mit Blick auf KI bereits heute empfinden, ein starkes Vertrauen in den Staat und dessen Institutionen erwachsen könnte.
Das deutsche Bundeskriminalamt nutzt KI bereits – mit Erfolg
Dass es auch anders geht, zeigt indes ein Blick über die nördliche Grenze. Dort, beim Deutschen Bundeskriminalamt BKA, wird KI nämlich schon intensiv genutzt, wie BKA-Präsident Holger Münch berichtet: «Seit unserer ersten Nutzung von KI-Tools bei der Aufklärung des <Panama Papers>-Finanzskandals haben wir unsere KI-Kompetenzen kontinuierlich ausgebaut. Aktuell haben wir 65 KI-Systeme im aktiven Betrieb, 15 in der Entwicklung und 25 weitere in unserem KI-Lab in der Anforderungsanalyse. Bei bisher mehr als 7’000 Strafverfahren konnten enorme Mengen Geld und gut 50 Tonnen Rauschgift sichergestellt werden. Zudem wurden gesamthaft mehr als 10’000 Jahre Haftstrafen verhängt. Unsere Gefängnisse sind dank KI proppenvoll.»
Konkret nutzt das BKA einen KI-Chatbot für Anfragen, diverse Transkriptions- und Übersetzungstools sowie Bild- und Videoanalyse-Lösungen samt KI-Gesichtserkennung. Im Zusammenspiel dieser Systeme können BKA-Kräfte nicht nur Gruppenzugehörigkeiten einzelner Krimineller aufdecken, sondern auch komplexe Bandenstrukturen sowie institutionelle Verbindungen erkennen. «Natürlich bedingt dies auch eine intensive Schulung der Mitarbeitenden sowie Veränderungen der personellen Ressourcen», betonte Holger Münch. «Unsere Lichtbildexperten entwickeln sich zu KI-Prozessmanagern, wir bilden keine Bürokräfte mehr aus und beobachten ganz generell eine markante Evolution der Anforderungsprofile. Die Reise geht weg vom Generalisten, hin zum Spezialisten.»
Zudem, so Münch, dürfe man die technologischen Investitionen nicht unterschätzen. «Unser KI-System wächst – und benötigt immer mehr Strom und Rechenleistung. Daher wollen wir im nächsten Schritt eine Multi-Cloud-Architektur realisieren. Hinzu kommen Herausforderungen hinsichtlich Datenmanagement, Compliance und bei der Umsetzung konkreter Use Cases in nutzbare KI-Apps, wozu wir hochqualifizierte Mitarbeitende beschäftigen.» Sein Tipp an die Schweizer Polizeikorps lautete: «Zeigen Sie Mut, fangen Sie an mit dem, was Sie dürfen. Schauen, bedenken und diskutieren Sie die Möglichkeiten – und sichern Sie sich die finanziellen Ressourcen für Technologie, Ausbildung und Entwicklung. Zudem müssen Sie klare Anforderungen formulieren, was genau Sie mit der KI tun wollen. Eine Live-Überwachung mit KI-Gesichtserkennung ist ein ganz anderes Szenario, als damit in legal gewonnenem Bildmaterial nach Personen zu suchen, um Täter zu identifizieren oder mögliche Verbindungen zwischen Akteuren krimineller Banden aufzudecken. Je konkreter KI-Nutzungs-Szenarien definiert werden, desto passgenauer können die dazu nötigen Rechtsgrundlagen definiert werden.»
BKA-Präsident Holger Münch ist stolz auf das breite Portfolio an KI-Lösungen, die von seiner Institution bereits heute genutzt werden.© Jörg Rothweiler
KI bietet Chancen für die Polizeiarbeit – und die Schweiz muss loslegen
Zustimmung erhielt Holger Münch von Matteo Cocchi, Präsident der Konferenz der Kantonalen Polizeikommandantinnen und -kommandanten der Schweiz (KKPKS) und Kommandant der Kantonspolizei Tessin. Der sagte: «KI-Instrumente wie prädiktive Kriminalitätsanalyse, automatisierte Überwachungssysteme, Übersetzungs- und Transkriptionshilfen sowie elektronische Ermittlungshilfen steigern Effizienz und Genauigkeit der Ermittlungs- und Präventionsarbeit. Allerdings muss hinter jeder KI-Anwendung ein Mensch stehen. Nur so gewinnen wir das eminent wichtige Vertrauen der Bevölkerung.»
Dabei benennt Matteo Cocchi zwei Herausforderungen: Die Schaffung einer einheitlichen Rechtsgrundlage für den KI-Einsatz bei der Polizei sowie flankierende Massnahmen bei Datenaustausch und -beschaffung. «Aktuell kriege ich Daten aus Deutschland schneller und einfacher als aus Zürich, Genf oder Graubünden. Das muss sich ändern. Zudem müssen wir natürlich sehr darauf achten, dass alle KI-analysierten Daten sicher und verlässlich sind.»
Allen bestehenden Unsicherheiten zum Trotz fordert Matteo Cocchi, dass die Schweiz mächtig aufs Gas drückt. «Wir müssen loslegen – auch auf das Risiko hin, dass der Gesetzgeber uns bei der einen oder anderen Idee zurückpfeifen wird. Denn wer nie losläuft, kann niemals ankommen», mahnte er.
Der «Thermonator» auf Basis eines «Unitree Go2» (China) zeigt, wie leistungsfähig Roboterhunde bereits sind – dank massiver KI-Unterstützung bei der Entwicklung.© Screenshot YouTube; Kentucky Ballistics
Ohne Aus- und Weiterbildung geht es nicht
Stefan Aegerter, der am Tag des Forums zugleich seinen letzten Arbeitstag als Direktor des schweizerischen Polizei-Instituts SPI erlebte, sieht wichtige Weichen in der Polizeiausbildung bereits als gestellt an: «Das Bildungspolitische Gesamtkonzept BGK berücksichtigt heute schon diverse durch KI geprägte Zukunftskompetenzen. Polizeikräfte trainieren in KI-Umgebungen und wir wissen, dass KI sinnvoll eingesetzt den Lerneffekt steigert und Ressourcen optimiert.»
Dabei müsse, wie von Matteo Cocchi bereits erwähnt, der Mensch im Zentrum bleiben. «Intuition, Erfahrung und Ethik sind durch keinen Algorithmus ersetzbar. KI soll das Lernen und die Polizeiarbeit erleichtern, nicht den Menschen ersetzen», betonte Aegerter. Zudem sei die Etablierung einer rechtssicheren Balance zwischen Technik und Kontrolle eminent. Künftige Einsatzkräfte müssten für einen verantwortungsvollen Umgang mit Daten, Transparenz und Verhältnismässigkeit sensibilisiert werden.
«Ein grosser Hemmschuh dabei ist der aktuelle Mangel an einheitlichen Rechtsgrundlagen – ohne langwieriges Pingpong zwischen Bund und Kantonen», sagte Aegerter. «Wir benötigen souveräne Polizeikräfte, die KI verantwortungsbewusst und korrekt nutzen – anhand landesweiter Standards und klar definierter Vorgehensweisen.»
Es gibt viel zu tun – und die Bundesregierung muss handeln
Am Ende eines spannenden Forums wurde deutlich: Die Schweizer Polizei kann sich dem Thema KI nicht entziehen. Zentrale Handlungspunkte sind Investitionen in Entwicklung und Betrieb starker KI-Lösungen, die adäquate Aus- und Weiterbildung der Polizeikräfte sowie die zielgerichtete Evolution des bisher stark auf Generalismus fokussierenden Anforderungsprofils der «uniformierten Sozialarbeiter mit Dienstwaffe», wie der BKA-Präsident Polizeikräfte mit einem Augenzwinkern nennt. Zudem müssen sich Politik und Gesetzgebung zur Decke strecken. Ein KI-Rechtsrahmen ist unverzichtbar, wobei der Bund die Kantone nicht alleinlassen darf. Denn die vom Bundesrat in komplexen Lagen immer wieder zelebrierte Strategie, die «Entwicklungen zu beobachten», wird beim Thema KI krachend scheitern.
