Regelmässig amüsieren wir uns über skurril anmutende Gesetze im Ausland, vor allem in den USA. Doch auch hierzulande treibt das Bünzlitum die tollsten Blüten und der Amtsschimmel wiehert mancherorts ziemlich lautstark.
Zigtausende Gesetze und Verordnungen auf Bundesebene, etwa in Staatsverträgen und dem Landesrecht, sowie auf kantonaler Ebene und in den Gemeinden regeln das Leben in der Schweiz. Viele davon machen Sinn, ja sind unabdingbar für ein geregeltes Miteinander. Manche aber sind derart himmeltraurig, dass man nicht weiss, ob man lachen oder weinen soll.
Immer auf die Automobilisten
Autofahrer werden vom Staat gerne gemolken – auch für harmlose Taten. Etwa, wenn sie ihr Auto umparkieren, ohne es vorher kurz wieder in den fliessenden Verkehr eingeführt zu haben, beim Verlassen des Wagens den Zündschlüssel nicht abziehen oder von 22:00 bis 7:00 Uhr die Autotür, die Motorhaube oder den Kofferdeckel «zu laut» zuknallen. Überdies darf man mit Flip-Flops, High- Heels oder gar barfuss kein Auto steuern und muss in Basler Tiefgaragen hetzen, weil es verboten ist, dort «unnötig zu verweilen».
Mieter müssen leise und unauffällig sein
Laut Mietrecht und auch mancher Gemeindeverordnung dürfen nachts keine Schuhe mit hohen Absätzen getragen werden. Auch das Betätigen der Klospülung, in manchen Kantonen gar das Pinkeln im Stehen (!) ist nachts untersagt. Sonntags darf zudem keine Wäsche im Freien getrocknet werden.
Nicht jedes Hobby wird geduldet
Tanzen macht Spass – aber bitte nicht an hohen kirchlichen Feiertagen, denn dann sind Tanzveranstaltungen in zahlreichen Kantonen verboten. In den beiden Appenzell Innerrhoden und Ausserrhoden dürfen Wanderer nicht nackt sein und in Zürich dürfen Angler gefangene Fische, deren Grösse über dem Mindestmass liegt, nicht wieder in die Freiheit entlassen und sich auch nicht mit dem «Trophäen-Fisch» ablichten lassen. Velofahrer dürfen fotografiert werden – aber sie dürfen niemals die Pedale loslassen oder ohne Veloglocke fahren. Und auch wenn man ab 16 Jahren schon ins Bordell darf, gilt das nicht fürs Solarium. Kunstbräune gibt’s hierzulande nur für Erwachsene.
Essen – oder lieber trinken? Beides kennt Fallstricke
Zuchtreptilien haben es gut in der Schweiz, denn sie sind nicht zur Lebensmittelgewinnung zugelassen. Hunde prinzipiell auch nicht – doch privat dürfen diese verzehrt werden. Sofern sie tiergerecht geschlachtet wurden und keine nicht im eigenen Haushalt lebenden Personen anwesend sind oder gar mitessen. Soll es Pilze zum Hund geben, dürfen diese nicht mit «unerlaubten Hilfsmitteln» gesammelt werden. Ebenfalls erlaubt ist der Genuss von Froschschenkeln. Aber nur, wenn diese von der Art «Rana» stammen und «im Querschnitt hinter den Vordergliedmassen abgetrennt, ausgeweidet und enthäutet» wurden.
Wer ob dieser Nachricht das Verlangen nach einem Schnaps verspürt, sollte diesen zu Hause trinken – zumindest nachts in Chur, denn dort ist der Konsum von Alkohol auf öffentlichem Grund im Siedlungsgebiet zwischen 0:30 und 7:00 Uhr verboten.
Noch schlimmer ist’s in Neuenburg. Dort sind Happy Hours nach 19:00 Uhr ebenso untersagt wie jedwede Spiele mit alkoholischen Getränken, beispielsweise «Beer Pong».
Nur Menschen dürfen Single sein
Laut Tierschutzgesetz müssen Meerschweinchen, Wellensittiche, Goldfische, Pferde und sogar Lamas mit mindestens einem Artgenossen gehalten werden. Artfremde «Kollegen», etwa ein Esel, sind «unzureichend». Raufusshühner indes sind im Kanton Zug gerade als Paare besonders geschützt. Sie dürfen dort nur «zufällig», nicht aber «bewusst» bei der Balz beobachtet werden. Ebenfalls verboten ist in Zug das Füttern von Paarhufern wie Hirschen, welche zudem bei der Hirschjagd nicht mit Scheinwerfern beleuchtet werden dürfen.
Nicht jede Tragetasche taugt für jeden Einkauf
Laut Alkoholgesetz ist Werbung für gebrannte Wasser auf «Packungen und Gebrauchsgegenständen, die keine gebrannten Wasser enthalten oder damit nicht im Zusammenhang stehen», verboten. Heisst konkret: In Tragtaschen mit Spirituosen-Aufdruck dürfen nur Alkoholika, nicht aber Wasser oder andere Dinge transportiert werden.
Bei den Nachbarn ist alles anders …
Vorsicht ist immer dann geboten, wenn man in fremde Kantone reist, wo das Leben eigene Regeln kennt. So ist im Kanton Genf das Hobbyjagen verboten – und in Bern das «Fracking» zur Gewinnung und Förderung von Kohlenwasserstoffen (Erdöl, Erdgas). Wer dennoch reich werden will, kann sich in Graubünden als Goldwäscher versuchen. Aber nur mit Bewilligung, nicht an Sonn- und Feiertagen, nicht im Winterhalbjahr (16. 09. bis 31. 03.) und nur in Handarbeit mit Schaufel und Pfanne.
Wem das zu anstrengend ist, der kann, eine Städtereise machen. Doch auch die kann tückisch sein: In Urdorf ist «das Schiessen an Hochzeiten» verboten, in Visp dürfen sich Jugendliche unter 16 Jahren nach 23:00 Uhr nicht ohne erwachsene Verantwortliche auf Strassen, Plätzen und öffentlichen Orten aufhalten – und in Glattfelden ist das «Spucken auf öffentlichem Grund im Siedlungsgebiet ohne Not» ebenso strafbar wie das Verrichten der Notdurft «an einem von der Öffentlichkeit einsehbaren Ort». Daher gilt in Glattfelden: Im Zweifelsfall Vorhänge zu beim WC-Gang!